AGB

Teilnahme an Veranstaltungen, Workshops, Seminaren, Personal Training, Reisen

  1. Anmeldung
    Die Anmeldung zu einer Veranstaltung ist verbindlich. Nach Eingang Ihrer Anmeldung, erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung und Ihr Platz ist reserviert. Die Gebühr ist innerhalb von 4 Werktagen nach Ihrer Anmeldung zu überweisen. Bei monatlichen Zahlungen (Ausbildung, Weiterbildung) ist ein Dauerauftrag einzurichten.
  2. Stornogebühren
    Innerhalb von 8 Tagen nach Ihrer Anmeldung können Sie Ihren Platz kostenfrei stornieren.

    Bis 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung beträgt die Stornogebühr     50,- €
    Bis 3 Wochen vor Beginn der Veranstaltung beträgt die Stornogebühr     50%
    Bis 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung beträgt die Stornogebühr        80%
    Bis 6 Tage vor Beginn der Veranstaltung beträgt die Stornogebühr          100% der Kosten der Veranstaltung
    Es zählt der Tag des Eingangs der Stornierung in schriftlicher Form per Einschreiben oder FAX. Die Stornogebühren entfallen, wenn Sie einen Ersatzteilnehmer stellen.
    Wir empfehlen eine Rücktrittsversicherung.
  3. Teilnahme
    Der(ie) Teilnehmer(in) nimmt an den Veranstaltungen, Workshops, Aus- und Weiterbildungen, die der Prävention dienen, auf eigene Verantwortung teil. Krankheiten und/oder körperliche Einschränkungen jeglicher Art (z.B. chronische Krankheiten, operative Eingriffe, Herzschrittmacher, künstliche Gelenke, etc)  sind vor der Teilnahme dem(r) Ausbildungleiter(in) , bzw. dem(r) Lehrer(in) mitzuteilen. Im Zweifelsfalle hat der(ie) Teilnehmer(in) das schriftliche Einverständnis des behandelnden Arztes vorzulegen.

    Die in den Veranstaltungen, Workshops , Aus- und Weiterbildungen gezeigten Übungen sind für das persönliche Training gedacht. Mit Ausnahme der abgeschlossenen und zertifizierten Ausbildung (Prüfung mit Zertifikat und Prüfungsurkunde durch Fachkremium) wird eine Weitergabe der gezeigten Übungen und Techniken ausdrücklich untersagt. Wer dennoch unerlaubt und ohne fachlichen Prüfungsnachweis solche Übungen und Techniken an Dritte weitergibt handelt auf eigene Gefahr und haftet persönlich dafür.  Eine Haftung gegenüber Dritte durch die Akademie für Bewegungslehre, Tai-Chi-Forum Worms ist ausgeschlossen.
  4. Haftungsbeschränkung
    Sollte die Veranstaltung wegen mangelnder Teilnehmerzahl oder Krankheit des Lehrers / Dozenten abgesagt werden, so werden bereits überwiesene Gebühren zurückerstattet. Für alle anderen evtl. Kosten wird keine Haftung übernommen (z.B. Hotelreservierung, Flug etc.). Das gilt ebenso für die An- und Abreise sowie den Aufenthalt am Seminarort. Diese Kosten fallen unter die Eigenverantwortung des Teilnehmers.

    Die Teilnahme an Vorträgen, Workshops, Veranstaltungen, Aus- und Weiterbildungen der Akademie für Bewegungslehre, Tai-Chi-Forum Worms findet auf eigene Verantwortung statt. Eine Haftung für körperliche- und/oder andere Schäden aus den gezeigten Übungen und Techniken wird ausgeschlossen.
  5. Vertragsabschluss
    Den Inhalt der Veranstaltung habe ich dem Flyer, Infobrief, Web-Seite oder der Email entnommen. Unsere Angebote sind freibleibend. Terminliche, personelle, örtliche und technische Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
  6. Gerichtstand
    Worms (Rheinland-Pfalz)
  7. Copyright
    Alle Seminarunterlagen, Handouts, Videos, Bilder, Beiträge in schriftlicher oder anderer (online) Form unterliegen, soweit Sie keinem anderen Copyright unterliegen, dem Copyright der Akademie für Bewegungslehre, Tai-Chi-Forum Worms und / oder dem Copyright des Tai-Chi-Forum Deutschland Volker Jung.

    Die Nutzung ist lediglich für den persönlichen Bedarf gedacht. Eine Weitergabe an andere Personen wird ausdrücklich untersagt (siehe Teilnahme).
  8. Salvatorische Klause
    Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen AGB und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.
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